Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Tarifabschluss für das hessische Gastgewerbe

DEHOGA Hessen und Gewerkschaft NGG einigen sich / 2,5 Prozent mehr Lohn in der hessischen Hotellerie und Gastronomie / Hessen Spitzenreiter bei Ausbildungsvergütungen

Die Entgelttarifverhandlungen für das hessische Gastgewerbe  wurden am 2. März 2016 in Dreieich-Götzenhain erfolgreich zum Abschluss geführt. 

Die Löhne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels und Gastronomiebetrieben in Hessen steigen in einer ersten Stufe mit Wirkung zum 1. März 2016 um 2,5 Prozent. Ab dem 1. Januar 2017 werden die Gehälter um weitere 2 Prozent angehoben. Gesonderte und deutlich höhere Anpassungen wurden für die Ausbildungsvergütung vereinbart. Der neue Entgelttarifvertrag ist bis zum 31. August 2017 abgeschlossen. 

„Es war ein hartes Ringen“, kommentiert Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Hessen und  Vorsitzender der arbeitgeberseitigen Tarifkommission. „Einerseits kann sich die Branche stabiler Umsätze erfreuen,  andererseits steigen die Kosten durch bürokratische Belastungen und vielfältige Preissteigerungen gleichermaßen. Nichts desto trotz haben wir mit diesem Ergebnis für die kommenden 20 Monate eine faire und gute Lösung gefunden.“

Der Verband verweist insbesondere auf die außerordentlichen Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen. Mit 705,00 Euro im ersten und 930,00 Euro im dritten Lehrjahr erhalten hessische Auszubildende als Restaurant-, Hotelfachleute oder Köche bundesweit das höchste Salär. „Gute Ausbildungsbedingungen, Anpassung an die Generation Y und eine echte Rundumbefähigung des Nachwuchses lauten die großen Herausforderungen der Betriebe. Die Vergütung ist dabei sicher nur ein Baustein, aber er gehört dazu. Und wir können stolz darauf sein, dass uns die Ausbildung junger Fachkräfte dies wert ist!“, so Kink.

Mit dem Tarifabschluss für eine Gesamtlaufzeit von 20 Monaten erhielten die Betriebe insbesondere Planungssicherheit. Der Abschluss sei auch der Höhe nach mit Blick auf die Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft (im Durchschnitt bei 2,3 Prozent) angemessen.

„Die Mär, im Gastgewerbe werde schwach bezahlt, lässt sich insbesondere nach diesem Tarifabschluss in Hessen nicht nachvollziehen. Auch wenn Verhandlungen von verschiedensten Aspekten geprägt und komplex gestaltet sind, zeugt der jetzige  Abschluss von gegenseitiger Wertschätzung der Tarifparteien und ermöglicht eine Vorwärtsentwicklung mit Augenmaß.“, ergänzt Gerald Kink.

Zu den Hintergründen: Der bis zum 31.12.2015 gültige Tarifvertrag ist fristgerecht gekündigt worden. Die Tarifvertragsparteien verhandelten seit Dezember 2015 in mehreren Verhandlungsrunden. Am 2. März 2016 fand schließlich die finale Annäherung zwischen NGG und DEHOGA statt. Für die beiden „Leermonate“ Januar und Februar 2016 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten.