Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Um das gesamtgesellschaftliche Engagement in Deutschland bei der Aufnahme, Versorgung und der Integration von Flüchtlingen zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Vereinfachungsregelungen erlassen. Diese Vereinfachungen betreffen Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen, die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen sowie Arbeitslohnspenden.
Unter anderem können dadurch auch Zuwendungen an nicht steuerlich begünstigte Spendensammler als Sonderausgaben abgezogen werden. Zuwendungen, die ausschließlich mildtätigen Zwecken gewidmet sind, wurden von der Schenkungssteuer befreit.
Die neuen Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt werden.