Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Flüchtlingshilfe

Steuerliche Regeln für die Absetzbarkeit von Geld- und Sachspenden gelockert

Um das gesamtgesellschaftliche Engagement in Deutschland bei der Aufnahme, Versorgung und der Integration von Flüchtlingen zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Vereinfachungsregelungen erlassen. Diese Vereinfachungen betreffen Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen, die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen sowie Arbeitslohnspenden.

Unter anderem können dadurch auch Zuwendungen an nicht steuerlich begüns­tigte Spenden­sammler als Sonder­ausgaben abge­zogen werden. Zuwendungen, die ausschließ­lich mild­tätigen Zwecken gewidmet sind, wurden von der Schenkungs­steuer befreit.

Die neuen Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt werden.

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