Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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„Das gesetzte Ziel des Rheingau-Taunus-Kreises bis 2020 den gesamten Stromverbrauch aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, darf nicht dazu führen, dass die herausragende Kulturlandschaft des Rheingaus im Wesentlichen beeinträchtigt oder gar zerstört wird“, fordert Klemens Stiebler, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Rheingau.
Stiebler verweist weiter darauf, dass die besondere Kulturlandschaft des Rheingaus mit seinen Weltkulturerbestätten über einen weltweiten Bekanntheitsgrad verfügt und deshalb schon ein besonders schützenswertes Gebiet ist.
„Für die Bürger des Rheingaus, wie auch seine Gäste sei dieses besondere Landschaftsbild von sehr großer Bedeutung und dürfe nicht verloren gehen“, betont Wolfgang Gietz, stellvertretender Vorsitzender des DEHOGA Rheingau.
Er gibt weiter zu bedenken, dass das Aufstellen von Windrädern, gerade in den touristisch geprägten Gebieten, zu erheblichen Beeinträchtigungen der hoch attraktiven Landschaftsbilder des Rheingaus führen würde und unbedingt zu vermeiden ist.
Dabei unterstreichen Klemens Stiebler und Wolfgang Gietz besonders, dass die zahlreichen Hotels und Restaurants als touristische Anziehungspunkte elementar auf dieses attraktive Landschaftsbild angewiesen sind, ist es doch das stärkste Reisemotiv, neben dem Wein, in den Rheingau zu kommen.
Resümierend fordert der DEHOGA Rheingau dazu auf, die herausragende Kulturlandschaft des Rheingaus durch den Bau von Windkraftanlagen nicht zu beeinträchtigen und insbesondere Korridore und Sichtachsen, die von hoher touristischer Relevanz sind, freizuhalten.