Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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(ffm) Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 70,9 COVID-19-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Stand 14. Oktober) liegt Frankfurt weiter deutlich über der kritischen Schwelle von 50. Es gilt weiterhin die Warnstufe Rot des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes Hessen.
Vor diesem Hintergrund hat der Corona-Verwaltungsstab am Donnerstag, 15. Oktober, die Fortschreibung des seit vergangenen Freitag geltenden Maßnahmenpakets bis zum 31. Oktober beschlossen. Hierzu zählen insbesondere das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen, ebenso die Sperrstunde für gastronomische Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr.
Dies entspricht der Linie, auf die die Bundeskanzlerin sich am Mittwoch, 14. Oktober, mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verständigt hat.
Bei der erweiterten Maskenpflicht gilt künftig: Im gesamten Innenstadt-Bereich (Anlagenring plus Mainufer Sachsenhausen) ist ab Montag, 19. Oktober, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bislang musste die Mund-Nase-Bedeckung in Einkaufsstraßen und -passagen getragen werden – eine Regelung, die teils zu Verständnisproblemen hinsichtlich der genauen Grenzziehung geführt hat.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsstab weitere Maßnahmen beschlossen, die ab Montag, 19. Oktober, bis zunächst 31. Oktober gelten.