Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Nach der Pandemie: Stadt, DEHOGA und IHK verständigen sich auf optimierte Regelungen für Außengastronomie

Ab 1. April: Betriebe bekommen weiterhin mehr Platz und mehr Zeit

Die Corona-Pandemie war für die Gastronomie eine harte Zeit. Mit besonders großzügigen Regelungen hat die Stadt Frankfurt am Main den Betrieb von Außengastronomie unterstützt. Nun finden die Restaurants, Cafés und Gaststätten in den Normalbetrieb zurück, die Sonderregelungen laufen zum Freitag, 31. März, aus. Da in den vergangenen drei Jahren der Corona-Pandemie überwiegend gute Erfahrungen mit den besonderen Regelungen gesammelt wurden, hat die Stadt in Abstimmung mit der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt, und der IHK ihre Rahmenbedingungen überarbeitet. Ab Samstag, 1. April, gelten daher neue Regelungen.

„Eine vielfältige Außengastronomie ist Teil des städtischen Lebens, das wir erhalten und fördern wollen. Mit den nun angepassten Regeln räumen wir den Betrieben etwas mehr Platz ein und geben mehr Gestaltungsspielraum. Zugleich wollen wir damit sicherstellen, dass wir auf den Straßen und Plätzen keinen Wildwuchs haben. Uns ist ein stimmiges Erscheinungsbild im Sinne einer attraktiven Stadt sehr wichtig“, erläutert Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

„Nach drei finanziell sehr schwierigen Jahren für die Betriebe war es überfällig, dass wir die Regelungen zur Außengastronomie auf ihre Praxistauglichkeit überprüft haben. Die von uns erreichte Ausdehnung des Genehmigungszeitraums auf zwei Jahre bewerten wir als sehr positiv, da nun für die Gastronomiebetriebe eine deutlich höhere Planbarkeit entstanden ist. Die von der Stadt Frankfurt forcierte erweiterte Nutzung von Parkplätzen durch die Gastronomie – zum Beispiel auf Anwohner- und bewirtschaftete Parkflächen – stellt zunächst zwischen den Betrieben einen gewissen wirtschaftlichen Ausgleich her, der bisher so nicht möglich war“, erklärt Robert Mangold, örtlicher DEHOGA-Vorsitzender. Alexander Theiss, Geschäftsführer der IHK Frankfurt am Main, weist zugleich auf die dringende Notwendigkeit eines zufriedenstellenden Parkplatzangebotes für alle Gewerbetreibende hin. „Für einige Branchen, zum Beispiel dem Einzelhandel, ist es besonders wichtig, dass genügend Parkplätze für die Kunden vorhanden sind. Die erweiterte Bereitstellung von Außengastronomieflächen auf bewirtschaftete Parkflächen sollten wir genau im Blick behalten. Falls sich herausstellen sollte, dass anderen Gewerbetreibenden zu wenig Parkplätze bleiben, sollte diese Regelung wieder geändert werden“, sagt Theiss.

Dem DEHOGA und der IHK ist es im Sinne der Betriebe besonders wichtig, dass die Sondernutzungen nun schnell erteilt werden. „Leider bleibt bis zum 1. April nicht mehr viel Zeit. Wir appellieren deshalb an die Stadt, die Erlaubnisse möglichst schnell zu erteilen, damit die Betriebe bereits im April ihre Tische aufstellen können“, erklärt Mangold.

Die sicher wesentlichsten Anpassungen sind die Ausweitungen der Fläche und die Genehmigungszeiträume. Wer Parkflächen als Sommergarten nutzen will, hat die Möglichkeit, einen Antrag für ein komplettes Jahr zu stellen. Vor der Corona-Pandemie waren sechs Monate der maximale Genehmigungszeitraum für Parkflächen.

Die Außengastronomieflächen auf Gehwegen und Plätzen können ab jetzt für zwei Jahre beantragt werden. Zuvor war maximal ein Jahr als Genehmigungszeitraum möglich. Die Stadt hofft so, der Gastronomie mehr Planungssicherheit zu geben und zugleich für eine ganzjährig belebte Gastronomielandschaft zu sorgen, die das Stadtbild prägt.

Apropos Stadtbild: Um den öffentlichen Raum sichtbarer zu machen, sind alle zeltartigen Aufbauten, Pavillons und Seitenteile an Sonnenschirmen und an Markisen künftig nicht mehr erlaubt. Die Sonderregelungen zu Wind-, Kälte- und Regenschutz, die in der Pandemie sinnvoll waren, um möglichst viele Personen zu animieren, in aerosolarmen frischen Luft aufzuhalten, enden zum 31. März.

Einen Antrag stellen

Die Details zur Antragstellung sind in einem Merkblatt zusammengestellt, das im Internet unter ase-frankfurt.de verfügbar und diesem Newsletter beigefügt ist.

Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter frankfurt.de/aussengastronomie erledigen. Hinweis: Die Beantragung einer Außengastronomie für ein Jahr auf einem Parkplatz kann noch nicht online erfolgen. Hierzu ist das Antragsformular zur gewerblichen Sondernutzung unter Sondernutzungen auf dem Stadtportal frankfurt.de herunterzuladen.

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Merkblatt: Außengastronomie