Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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AKTUALISIERT: Förderinstrumente zur Abmilderung aktueller Liquiditätsengpässe

Das Hessische Wirtschaftsministerium bietet ein breites Spektrum finanzieller Förderprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen. Das  nebenstehende Schaubild zeigt die hessischen Förderprogramme für Unternehmen und Gründungen im Überblick. Einige Förderungen können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen von Unternehmen wegen des Corona-Virus entstehen.

So bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Darunter auch Kredite aus dem Förderprogramm "Kapital für Kleinunternehmen", das 2010 gezielt aufgelegt wurde, um die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzufedern. Hieraus können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.

Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründung und Wachstum über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen bietet die Bürgschaftsbank Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: https://bb-h.de/kontakt/.

Die WIBank bietet auch Landesbürgschaften über 1,25 Mio. Euro an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Detaillierte Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften (über 1,25 Mio. Euro) finden Sie unter www.wibank.de. Die Förderberatung der WIBank ist erreichbar unter der Tel. 0611 -774-7333.

Zusammenfassung der hilfreichen Links.

  1. Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
    Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter:
    www.wibank.de/kfk 
  2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
    KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich:
    www.wibank.de/guw
  3. Bürgschaften
    bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien be-sonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier:
    www.bb-h.de/kontakt/
  4. Landesbürgschaften
    Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzie-rung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter:
    www.wibank.de/landesbuergschaften

Haben Sie konkrete Fragen?
Wenden Sie sich an die Förderberatung des Landes Hessen bei der WIBank unter der Tel. 0611 774-7333.