Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Zum in dieser Woche vom Hessischen Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes erklärt Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen e.V.:
„Durch die von der Regierungskoalition in letzter Minute eingebrachten Änderungen perpetuiert der Gesetzgeber die Wettbewerbsverzerrung zwischen Hoteliers und vermeintlich privaten Ferienwohnungsvermietern.
Indem das beschlossene Gesetz nun ausdrücklich Ausnahmen von der grundsätzlichen Genehmigungspflicht für „kurzzeitige Zwischennutzung bei Abwesenheit“ der Bewohner oder nur eines „geringen Teils der selbstgenutzten Wohnung“ zulässt und in der Gesetzesbegründung sogar ausdrücklich auf „Home-Sharing-Modelle“ verweist, öffnet es Tür und Tor für Unklarheiten und weiteren Wildwuchs auf dem Feld der entgeltlichen Wohnraumüberlassung.
Der DEHOGA Hessen, der die Stoßrichtung des Gesetzes in seiner Stellungnahme ursprünglich begrüßt hatte, sieht hier eine verpasste Chance zur Schaffung echter Wettbewerbsgleichheit, unsere Forderung nach Ergänzung von Regelungen zur Registrierung der Anbieter, der Festschreibung von Sicherheits- und Gefahrenabwehrstandards sowie zur Wahrung der Lebensqualität in den Stadtteilen wurden nicht gehört.
Anders als das Europäische Parlament, das jüngst die Schaffung von effektiven Kriterien zur Regelung der sog. kollaborativen Wirtschaft gefordert hat, verharmlost der Hessische Landtag die problematischen Aspekte des weiter wachsenden Sharing-Economy-Marktes, der sich leider allzu oft als ein Shadow-Economy-Markt herausstellt.