Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Die Entgelttarifverhandlungen für das hessische Gastgewerbe wurden am Nachmittag des 14. September 2017 im Marriott Courtyard Hotel Wiesbaden erfolgreich zum Abschluss geführt.
Die Löhne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in tarifgebundenen Hotels und Gastronomiebetrieben in Hessen steigen mit Wirkung zum 1. September 2017 um 3,5 Prozent. Weil die Tarifparteien zugleich eine sechzehnmonatige Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2018 vereinbart haben, ergibt sich eine Realbelastung von 2,8 Prozent (Berechnung nach der sog. Westrick-Formel zur Vergleichbarkeit von Tarifverträgen mit längeren Laufzeiten).
Ein starkes Signal setzten die Tarifparteien zudem bei den Ausbildungsvergütungen. Hier steigen die Vergütungen für alle drei Ausbildungsjahre ab dem 1. September 2017 pauschal um 55,00 EUR, was im dritten Lehrjahr zu einer Ausbildungsvergütung von 1.000 Euro führt. Darüber hinaus streben die Tarifparteien den Abschluss eines Ausbildungstarifvertrages an, dessen Allgemeinverbindlichkeit im kommenden Jahr zumindest für den Bereich des Entgeltes beim zuständigen Ministerium beantragt werden soll. Damit würden dann die Ausbildungsvergütungen verbindlich für alle hessischen Hotels und Gastronomiebetriebe gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind oder in ihren Ausbildungsverträgen Bezug auf den hessischen Entgelttarifvertrag nehmen.
Eintausend Euro im dritten Lehrjahr ist für uns ein wichtiger Meilenstein zur Steigerung der Attraktivität unserer Ausbildungsberufe“, kommentiert Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Hessen und Vorsitzender der arbeitgeberseitigen Tarifkommission, die erneut deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütungen. „Zugleich ist es eine echte finanzielle Herausforderung für einige unsere Betriebe, und wir erwarten schon, dass die Gewerkschaft mit uns an einem Strang zieht, die Ausbildungsqualität nachhaltig zu sichern und auszubauen“, so Kink weiter.
„Mit den nominal 3,5 Prozent Lohnsteigerung sind wir an unsere Grenzen gegangen und werden damit in den eigenen Reihen auch Kritik ernten“, erläutert der hessische DEHOGA-Präsident den Tarifabschluss für die übrigen Arbeitnehmer. „Nur durch die Gesamtlaufzeit von 16 Monaten bis Ende 2018 konnten wir diesen Weg gehen, weil unsere Betriebe damit Planungssicherheit erhalten und wir wieder den für die Personalbudgets wichtigen Gleichlauf mit dem Kalenderjahr erreichen.“ Weil die Realbelastung durch die längere Laufzeit mit 2,8 Prozent deutlich unterhalb des nominalen Prozentsatzes liegt, „konnten wir angesichts der derzeit guten Entwicklung des hessischen Gastgewerbes unseren Mitarbeitern diesen Zuwachs ermöglichen, ohne dabei die ebenfalls existierenden Probleme unserer vielfältigen Branche, zum Beispiel im ländlichen Bereich oder bei Kleinbetrieben, außer Acht zu lassen,“ fasst Kink zusammen und äußert zugleich die Erwartung, „dass die Gewerkschaft nachhaltig zur Kenntnis nimmt, dass es schädlich für die Reputation unserer wunderschönen Branche ist, wenn Arbeitnehmervertreter in der Öffentlichkeit immer wieder unzutreffende Zerrbilder über unsere Arbeitswirklichkeit pflegen.“