Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info[at]dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de
Am heutigen Freitag stehen im Bundesrat wesentliche Änderungen der Arbeitsstättenverordnung auf der Tagesordnung, die schwerwiegende Folgen für Hotels und Gastronomiebetriebe befürchten lassen. Im Fokus der geplanten Änderungen stehen Tageslichtfenster an allen Arbeitsplätzen, die als solche definiert werden, und ein aus Sicht des Branchenverbandes unzureichender Bestandsschutz. Lager in den Betrieben und andere Orte, an denen sich Beschäftigte nur wenige Minuten aufhalten, sollen zwar doch nicht, wie ursprünglich geplant, zu Arbeitsplätzen definiert werden. Auf diesen Kompromiss haben sich Bundesarbeitsministerium und Bundeskanzleramt geeinigt, was der DEHOGA als wichtigen Erfolg seiner Verbandsarbeit wertet.
Der DEHOGA hat dennoch weiter massive Bedenken gegenüber dem aktuellen Entwurfsszenario, die der Präsident des DEHOGA Hessen, Gerald Kink, in einem ausführlichen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier formuliert hat: „Nach Bekanntwerden des Entwurfes in der jetzt vorliegenden Fassung haben wir das Gespräch mit unterschiedlichen Mitgliedsbetrieben gesucht und dort unsere zuvor bereits abstrakt formulierten Bedenken in der Praxis bestätigt gefunden. Gerade die Betreiber von Hotels und Gaststätten in historischer Bausubstanz, die vielfach in ländlichen Gebieten liegen, haben uns verdeutlicht, dass Modernisierungsumbauten, die mit dem Risiko behaftet wären, dass in deren Zuge eine innenliegende Küche ohne Tageslichtzugang nicht mehr betrieben werden dürfte, eher nicht durchgeführt werden würden.“
Auch der Umstand, dass das gesteigerte Tageslicht-/Sichtverbindungserfordernis lediglich „möglichst“ umzusetzen sein soll, genügt dem Verband nicht. „Dieses Erfordernis wird bei Neu- und Umbauten insbesondere innen liegender Küchen, die in Gastronomie und Hotellerie sehr verbreitet sind, Schwierigkeiten bereiten“, so Kink. „Wir befürchten, dass hier ein Einfallstor liegt, dass Bau- und Arbeitsschutzbehörden erheblich höhere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellen. Dies ist geeignet, Baumaßnahmen erheblich zu verteuern und Investitionen in Neu- und insbesondere Umbauten zu bremsen.“
Die Sorge des DEHOGA Hessen betreffe in ganz erheblichem Maße die ohnehin mit der Existenz ringende typische hessische Landgastronomie, die seit Jahren mit sinkenden Umsätzen, gestiegenen Kosten und Auflagen und insbesondere den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs sowie der Generationennachfolge zu kämpfen hat. In dem Schreiben an den hessischen Ministerpräsidenten heißt es weiter: „Unsere nach nunmehr zwei Jahren abgeschlossene Kampagne „Gasthaus trifft Rathaus“ hat deutlich gemacht, wie sehr hier der ländliche Raum insgesamt Gefahr läuft seiner gastronomischen Identität und damit auch touristischen Attraktivität verlustig zu gehen; eine Entwicklung, die vor dem Hintergrund der beschriebenen Bestandsschutzproblematik im Zusammenspiel mit weiteren Erschwernissen bei Unternehmensnachfolgen weiter verschärft werden würde.“
Der DEHOGA Hessen hat neben dem Landesvater die Ministerinnen und Minister des Landes angeschrieben, die gemeinsam als Mitglieder des Bundesrates das Land Hessen vertreten, und um ihre Unterstützung gebeten.