Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Pauschalreiserichtlinie: Neues Reiserecht durch Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht in dieser Woche beschlossen. Das Gesetz wird damit voraussichtlich fristgerecht zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Wie in DEHOGA compact berichet, hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche eine Einigung über letzte offene Punkte der Umsetzung erzielt. Bei den bis zuletzt strittigen Tagesreisen einigten sich CDU/CSU und SPD auf einen Schwellenwert von 500 Euro, ab dem diese zukünftig dem Pauschalreiserecht (Erstattungsansprüche bei Veranstaltungsausfall oder Insolvenz des Veranstalters) unterliegen. Bisher lag der Schwellenwert bei 75 Euro. Das Gesetz enthält auch eine Klarstellung, dass eine Kombination von Hotelübernachtungen mit anderen touristischen Dienstleistungen dann keine Pauschalreise darstellt, wenn diese einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreiten.