Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Unternehmen mit Betriebsräten, die z.B. eine Facebook-Seite mit Kommentarfunktion haben, auf der bewertende Einträge über Mitarbeiter möglich sind, dafür die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter benötigen.
Im konkreten Fall ging es um das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das u.a. eine Webseite betreibt, auf der ein registrierter Nutzer kritische Kommentare über DRK-Mitarbeiter in Zusammenhang mit Blutspendenterminen eingetragen hatte. Das BAG sah hier einen Fall erzwingbarer Mitbestimmung des Betriebsrates in Fragen der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Da der Betriebsrat des DRK nicht vorab zugestimmt hatte, bestand ein Unterlassungsanspruch, die Kommentarfunktion musste abgeschaltet werden. Für Hotel- oder Gastronomiebetriebe mit Betriebsrat kann die neue BAG-Entscheidung bedeuten, dass Online-Präsenzen mit Kommentarfunktionen für Gäste kritisch hinterfragt bzw. mit den Arbeitnehmervertretern abgestimmt werden müssen. Noch ist es allerdings zu früh zum Handeln, weil die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht. Wir werden diese auswerten und Sie anschließend weitergehend informieren, bei Rückfragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihre Rechtsberatung des DEHOGA Hessen.