Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Nachdem die Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände bereits am 29. August 2016 mit klaren Worten das bestehende System der Künstlersozialversicherung kritisierte, schließt sich der DEHOGA Hessen in aller Deutlichkeit an und fordert: „Die Künstlersozialkasse in ihrer heutigen Form ist ein Relikt, das längst abgeschafft gehört, wenn nicht endlich eine Entbürokratisierung gelingt!“, so Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes in Hessen (DEHOGA Hessen).
Seit 2007 ist die Prüfung, ob Unternehmen der Künstlersozialabgabe nachkommen von der Künstlersozialkasse (KSK) auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen worden. Der Bußgeldrahmen wurde in diesem Zuge von 5.000 auf maximal 50.000 Euro erhöht. Ziel dieser Maßnahme sollte sein, die Beitragsgerechtigkeit zu steigern. Seitdem wurden die Kontrollen deutlich intensiviert und die Anzahl der erfassten Verwerter um mehr als das Doppelte erhöht. Es stellt sich seitdem deutlich heraus:
Für Hotellerie und Gastronomie geht es bei der Künstlersozialabgabe nicht nur um die Verpflichtung typischer Künstler wie Musiker und Tänzer für Veranstaltungen oder Maler und Fotografen für die Ausstattung des Betriebes. Präsident Kink: „Denn auch für Dienstleistungen, bei denen niemand direkt an Kunst denkt, wird die Abgabe fällig – für uns relevant sind beispielsweise kommerzielle Fotos und Texte für Hausprospekte oder Flyer, das Design der Internetseite, die Gestaltung des Geschäftsberichts oder die Herstellung von Image-Videos.“
„Wer bei der Künstlersozialversicherung an gesetzliche Sozialsysteme wie Rente oder Krankenkasse denkt, liegt falsch – und gleichzeitig irgendwie doch richtig. Denn die Künstlersozialkasse ist keine Absicherung für abhängig Beschäftigte, sondern die Einzugsstelle für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von selbständigen Kunstschaffenden.“, so der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen in Wiesbaden.
Schon ganz grundsätzlich gebe es für die Privilegierung von selbständigen Künstlern gegenüber anderen Selbständigen keinen nachvollziehbaren Grund.
„Denn vor der Herausforderung einer ausreichenden eigenverantwortlichen Absicherung gegen Lebensrisiken steht jeder Selbständige.“, so Wagner.
Gerald Kink konstatiert als selbständiger Hotelier: „Die eigene Verantwortung für diese Vorsorge gehört untrennbar zum Bild eines Unternehmers.“ Und wenn der deutsche Gesetzgeber schon die Auffassung vertrete, dass diese Gruppen von Selbständigen gegenüber allen anderen Klein- und Kleinstunternehmern eine höhere soziale Schutzbedürftigkeit habe, sei es zumindest nötig, die Künstlersozial-versicherung konsequent auf ihren Kern zurückzuführen und überflüssige Bürokratie zu vermeiden.
In diesem Zuge fordert der DEHOGA daher mindestens:
Der Aufwand bei den Unternehmen beläuft sich inzwischen auf einen zusätzlichen Euro für jeden tatsächlich gezahlten Euro Künstlersozialabgabe. Dieser weltweit einmalige Sonderweg gehöre laut Kink dringend entbürokratisiert, andernfalls abgeschafft. Die künstlersozialversicherungspflichtigen Selbständigen sollten ihre Abgabe zukünftig selbst abführen. Allein dadurch und die geforderten Maßnahmen würde die Künstlersozialversicherung auch verfassungsrechtlich auf sicherere Füße gestellt.
Das VhU-Positionspapier „Künstlersozialversicherung für Unternehmen entbürokratisieren – andernfalls abschaffen“, das der DEHOGA Hessen e.V. vollumfänglich unterstützt, finden Sie unter www.vhu.de