Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info​[at]​dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de

Kein Freibrief für Bettensteuern

Bundesfinanzhof weist Revisionen zu den Bettensteuern in Bremen und Hamburg zurück

Mit Enttäuschung und großer Sorge nimmt die Hotellerie in Deutschland die heute bekannt gewordenen Ergebnisse der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu den Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg zur Kenntnis. Das Gericht hat die Klagen der Hoteliers aus Hamburg und Bremen gegen die Gesetze zur Erhebung so genannter Citytaxen abgewiesen. Die Entscheidungsgründe werden voraussichtlich erst im September vorliegen. In beiden Städten wurden Verfahren vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) sowie vom Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt.

„Die Entscheidungen sind für uns nur schwer nachvollziehbar. Die einseitige und willkürliche Belastung einer Branche kann nicht die Lösung sein, um Finanzlöcher jenseits touristischer Aufgaben zu stopfen. Bettensteuern sind investitionshemmend, beschäftigungsfeindlich und gehen zu Lasten der gesamten deutschen Tourismuswirtschaft“, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

DEHOGA und IHA haben weiterhin erhebliche rechtliche Bedenken. „Angesichts der unmissverständlichen Kritik, die die Richter in den mündlichen Verhandlungen an den Bettensteuern der Hansestädte äußerten, können die Urteile jedenfalls nicht als Freibrief für Bettensteuern gedeutet werden“, warnt der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen. Auch die Bagatellisierung der Bettensteuern ärgert ihn. „Wenn die Höhe der Bettensteuern im Einzelfall sogar die Höhe der Mehrwertsteuer übersteigt, kann von Bagatellsteuern keine Rede sein.“

Fakt ist, Bettensteuern bedeuten ein Mehr an Bürokratie sowie einen höheren finanziellen Aufwand für Gäste und Hotels. Sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen, werden die Verbände diese sorgfältig und umfassend prüfen. Einen möglichen Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe halten sich die Verbände ausdrücklich offen.


Pressemitteilung DEHOGA Bundesverband v. 17. Juli 2015