Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Als Konsequenz auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sog. Störerhaftung will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem Dritten Telemedienänderungsgesetz die Rechtslage zum Anbieten öffentlicher WLAN-Zugänge noch einmal kurzfristig nachbessern. „Der Gesetzentwurf beugt nun auch teuren Unterlassungsansprüchen wirksam vor. Wir begrüßen daher den erneuten Vorstoß des BMWi und gehen davon aus, dass das Problem der Urheberrechtsverstöße durch WLAN-Nutzer nun einer pragmatischen Lösung zugeführt wird“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Mit der neuerlichen Gesetzesinitiative will die Große Koalition noch kurz vor Ende der Legislaturperiode ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, die dringend gebotene Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber herzustellen. „Mit dem erneuten Anlauf findet das BMWi einen praktikablen Kompromiss zwischen Rechteinhabern und Betreibern offener WLAN-Hotspots, die ihren Gästen oder Kunden einen einfachen Zugang zum Internet anbieten wollen“, lobt Lindner.
Der Gesetzesentwurf schließt für Urheberrechtsverstöße von Gästen nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche nunmehr aus. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf Entfernung oder Sperrung der Nutzung der betroffenen Inhalte. Anders als es das EuGH-Urteil noch nahelegte, können nach dem neuen Gesetzentwurf Hoteliers nicht dazu gezwungen werden, von den Nutzern die Vorlage der Personalausweise zu verlangen oder eine Passwortsicherung für das Hotel-WLAN zu installieren.
„Die Hotellerie hofft, dass dieser Gesetzentwurf vom Bundestag nun zügig verabschiedet wird, damit wir unseren Gästen unser WLAN rechtssicher öffnen können, ohne von der Abmahnindustrie behelligt zu werden“, so IHA-Vorsitzender Lindner.