Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Die krebserregende Wirkung von Acrylamid, das u.a. bei starker Erhitzung stärkehaltiger Lebensmittel entsteht, konnte zwar bisher nicht nachgewiesen werden, dennoch hat die Europäische Union (EU) sich die Reduzierung dieser chemischen Verbindung in zubereiteten Speisen zur Aufgabe gemacht.
Nachdem der Umweltausschuss des Europaparlaments sich Ende September mehrheitlich für die EU-Acrylamidverordnung ausgesprochen hat, werden die entsprechenden Regelungen nun voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.
Obwohl der DEHOGA und andere europäische Branchenverbände sich deutlich gegen die Neuregelung ausgesprochen haben, konnte die Verordnung nicht verhindert werden. Immerhin ist es jedoch gelungen sicherzustellen, dass die unscharfen Formulierungen im Verordnungstext nicht zum Nachteil unserer Mitglieder ausgelegt werden.
So hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung eindeutige „Guidelines“ zu veröffentlichen, in denen unter anderem folgende Punkte klargestellt werden sollen:
Da von der Einführung bindender Acrylamidgrenzwerte und damit einhergehender Strafen abgesehen wurde, sind die Risiken überschaubar, dennoch ergeben sich zusätzliche Anforderungen für alle Betriebe, die frittierte Kartoffelerzeugnisse anbieten.
Der DEHOGA-Bundesverband hat ein erstes Merkblatt zu den Maßnahmen herausgegeben, die ab nächstem Jahr insbesondere bei der Pommes-Frites-Herstellung von allen gastronomischen Betrieben zu ergreifen sind, dieses Merkblatt finden Sie HIER. Sobald weitere Informationen über den konkreten Inhalt der angekündigten „Guidelines“ oder zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verfügbar sind, werden wir Sie informieren.