Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Energieaudits für alle Großbetriebe seit Mai Pflicht

Spätestens bis zum 5. Dezember 2015 sind Energieaudits oder Energiemanagementsystem für alle größeren Unternehmen vorzuweisen. Das heißt, alle Betriebe ab 250 Mitarbeitern oder von mehr als 50 Mio. Umsatz müssen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchgeführt oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben. Kleinere und mittelständige Unternehmen (KMU*) sind davon ausgenommen.

Ziel der EU-Richtlinie ist eine Steigerung der Energieeffizienz innerhalb der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent. Dazu werden von den Mitgliedsstaaten verschiedene Maßnahmen gefordert. Um diese Pflicht in deutsches Recht zu übertragen, wurde das Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G, entsprechend geändert. Das Gesetz ist seit dem 22.04.2015 in Kraft getreten.

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