Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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DEHOGA Hessen fordert Abschaffung von Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich

Der DEHOGA Hessen kritisiert die von der Stadt Gießen im Juni 2017 angehobene Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich um das bis zu 2,7-fache und fordert die Abschaffung solcher Gebühren in hessischen Kommunen. Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum sind nach Auffassung des Verbandes  eine doppelte Belastung für das Gastgewerbe.

Anlässlich der nicht nachvollziehbaren Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum in Gießen spricht sich die Interessensvertretung der hessischen Hoteliers und Gastronomen für eine grundsätzliche Abschaffung solcher Gebühren aus. DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink macht hierzu deutlich: „Sicherlich profitiert das Gastgewerbe von der Nutzung des öffentlichen Raums. Gleichzeitig partizipieren die Städte und Kommunen über die Gewerbe- und Einkommenssteuer am wirtschaftlichen Erfolg Gewerbetreibender. Sondernutzungsgebühren stellen somit eine doppelte Belastung für das Gastgewerbe dar und gehören abgeschafft.“ 

Gerade in der Sommerzeit prägt das Gastgewerbe mit seiner Außengastronomie das positives Erscheinungsbild der Städte und leistet einen wesentlichen Beitrag für ein attraktives gastronomisches und kulturelles Angebot und somit für ein hohes Maß an Lebensqualität in den Städten und Stadtteilen.

„Unsere Gäste wünschen sich vielfältige gastronomische Angebote mit mediterranen Flair im Freien sowie Orte der Kommunikation und des sozialen Miteinanders. Auflagen hinsichtlich der Gestaltung der Außenbereiche, unterschiedliche Kriterien bei der Vergabe von Genehmigungen für den Betrieb der Außengastronomie und eben auch die Sondernutzungsgebühren mit einhergehenden Verwaltungsgebühren torpedieren unser Engagement, sowohl den Bürgern als auch den Touristen und Besuchern der Städte ein attraktives gastronomisches Angebot unterbreiten zu können“,  führt Kink aus.

Deutliche Kritik äußert der DEHOGA Hessen auch an der Motivation der Kommunen für die Erhebung solcher Gebühren. Nach Auffassung des Verbandes stehen schlichtweg rein finanzielle Interessen der Städte und Kommunen im Vordergrund. Auch sieht der Verband keine entstehenden Mehrkosten für Kommunen auf Grund von gastronomischen Angeboten im Bereich der Außengastronomie.

„Wir zahlen Einkommens- und Gewerbesteuern, Grundsteuern und Straßenbeiträge. Wir leisten unsere Verwaltungs-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Und wir sorgen für saubere Flächen in unseren Außengastronomiebereichen. Die Belastungen und Auflagen für das Gastgewerbe sind hoch genug! Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Sondernutzungsgebühren zu erheben und vor allem sind diese nicht geeignet, die Einnahmensituation der Kommunen nachhaltig zu verbessern“, so Präsident Kink abschließend.