Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Das neue Hinzuverdienstrecht

Seit 1. Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro entfällt. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Flexirentengesetz neu geregelt.

Wann der Hinzuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres erzielt wird, ist unerheblich. Übersteigt der Hinzuverdienst die jährliche Grenze von 6.300 Euro jedoch, wird der darüber hinausgehende Verdienst zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Eine Obergrenze für den Hinzuverdienst ist der sogenannte Hinzuverdienstdeckel, der sich individuell an dem besten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Rentenbeginn orientiert. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der darüber hinausgehende Verdienst voll auf die Rente angerechnet.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist darauf hin, dass sie zunächst auf Grundlage der Angaben des Versicherten eine Prognose über den Hinzuverdienst im laufenden und im kommenden Jahr erstellt und entsprechend dem erwarteten Hinzuverdienst eine Rentenhöhe festsetzt. Am 1. Juli jeden Jahres wird der Hinzuverdienst rückwirkend centgenau überprüft („Spitzabrechnung“). Die Rente wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, erhält der Rentner die Nachzahlung ausgezahlt. War die Rente zu hoch angesetzt, wird die Überzahlung zurückgefordert. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Versicherte wie bisher auch unbegrenzt hinzuverdienen. Weitere Informationen zu den Neuregelungen durch das Flexirentengesetz bietet der kostenlose Flyer „Flexirente: Das ist neu für Sie“. Er ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.