Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Arbeitsstätten-Verordnung verunsichert Mittelstand

IHK Wiesbaden bietet Unternehmen Plattform für Verbesserungsvorschläge

Metallspinde für alle? Fenster für jede Toilette? 17 Grad Mindesttemperatur in Abstellräumen? Der Entwurf der neuen Arbeitsstättenverordnung (AVO) sorgt für Aufregung in der Wirtschaft. Aber noch ist er nicht beschlossen. Viele hessische Unternehmen und Verbände haben sich nun für bessere Praxis-Lösungen zusammengetan. Sie informieren im Internet unter www.arbeitsstaetten-verordnung.de über die geplanten Änderungen und bieten zugleich eine Plattform für Verbesserungsvorschläge. Dabei setzen sie auf die Einschätzung aus dem Mittelstand: Sie rufen die Unternehmen auf, in einer Online-Umfrage zu bewerten, was die geplanten Änderungen der AVO für ihren Betrieb bedeuten würden. Initiatoren sind die hessischen Handwerkskammern, die hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen.

„Die derzeitige Informationslage ist unbefriedigend“, sagt der Chefjurist der IHK Wiesbaden, Dr. Friedemann Götting-Biwer. Fachchinesische Beschreibungen wie „tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden“ für Notebook erschwere es zusätzlich, die Arbeitsstätten-Verordnung zu verstehen. „Das ist vor sehr schade, weil die Grundidee der Neufassung eine sehr positive war, nämlich verschiedene Verordnungen zusammenzufassen und auf den neuesten Stand zu bringen.“ Götting-Biwer vermutet, dass man bei den Formulierungen zu oft an Großunternehmen gedacht und aus dem Blick verloren hat, dass kleine Unternehmen andere Kapazitäten haben.

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