Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Aktuelle Informationen zur Gema-Tarifreform

Auch im Jahr 2014 mussten der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter an über 15 Verhandlungstagen und zahlreichen Telefonkonferenzen mit verschiedenen urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften neue Tarife und Tarifveränderungen verhandeln. Hierdurch konnten noch weitere, erhebliche Kostensteigerungen für Verbandsmitglieder verhindert werden. Dennoch kommt es zu folgenden Veränderungen ab dem 1.1.2015:

Bereits im letzten Jahr im Rahmen der GEMA-Tarifreform konnte ja erreicht werden, dass sich die Erhöhungen bei Musikveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgermusik effektiv auf 6 Jahre und bei Musikkneipen und Discotheken auf effektiv 9 Jahre aufteilen. Für einige Betriebe greift daher ab dem 1.1.2015 die 2. Stufe der Tariferhöhungen.  Alle weiteren Tarife erhöhen sich –bis auf die nachfolgenden Ausnahmen- grundsätzlich um 1,5 %. 

Tarife für Radio und Fernsehen – neuer Tarif der VG Media

Die VG Media fordert bereits seit 2013 einen neuen Zuschlag auf die GEMA-Tarife für TV und Radio, da ihr offensichtlich entsprechende Filmurheberrechte und Moderatorenrechte der privaten Fernseh- und privaten Radiosender übertragen wurden. In sehr schwierigen und über 1,5 Jahre dauernden Verhandlungen konnten jetzt der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der VG Media eine Übergangsregelung treffen, bis gegebenenfalls durch die Aufsichtsbehörde oder die Gerichte abschließend geklärt ist, wie viele Rechte die VG Media tatsächlich hat, wie diese zu bewerten sind und ob dann die Tarife der anderen Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort) noch angemessen sind oder eventuell reduziert werden müssten. Ab dem 1.1.2015 wird die VG Media auf die jeweiligen GEMA-TV-Tarife einen Zuschlag für Verbandsmitglieder von 20 % (Nichtmitglieder 25 %) sowie auf die jeweiligen GEMA-Radio-Tarife einen Zuschlag in Höhe von 12 % (Nichtmitglieder 15 %) erheben. Das Inkasso wird von der GEMA durchgeführt. Für Verbandsmitglieder konnten deutlich höhere Forderungen und insbesondere Nachforderungen für die letzten 2 Jahre abgewehrt werden. Nichtmitglieder müssen hingegen mit entsprechenden Nachforderungen rechnen.

Hotelsendetarif – deutliche Erhöhungen abgewehrt

Gegen massive Erhöhungen im Hotelsendetarif hatten sich der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter zur Wehr gesetzt und in den letzten 2,5 Jahren ein Schiedsstellenverfahren gegen die VG Media geführt. Mit Erfolg! Die Forderung der VG Media in Höhe von 8,70 Euro pro Zimmer/Jahr ist genauso vom Tisch, wie Nachforderungen für die Jahre 2012 und 2013. Dadurch konnten der Hotellerie mehrere Millionen Euro erspart bleiben. Nach Vorliegen der Schiedsstellenentscheidung einigten sich die Verbände jetzt mit der VG Media auf eine Gebühr -wie in 2014- in Höhe von nur 6,00 Euro pro Zimmer/Jahr bis Ende 2019. Durch das Schiedsstellenverfahren und die harten, langwierigen Verhandlungen des DEHOGA konnten Belastungen in Höhe von ca. 16 Millionen für die nächsten 5 Jahre abgewehrt werden!

Auch mit der ZWF, eine Verwertungsgesellschaft, die ausländische und inländische Filmurheber vertritt, konnte eine Verlängerung des bestehenden Gesamtvertrages bis Ende 2018 vereinbart werden. die Gebühren erhöhen sich –wie beim entsprechenden GEMA-Tarif- um 1,5% von 6,56 Euro auf 6,65 Euro pro Zimmer/Jahr für Verbandsmitglieder. Nichtmitglieder zahlen 8,31 Euro.

Sponsorengelder werden künftig berücksichtigt – Klarstellungen vereinbart

Bereits seit mehreren Jahren gibt es entsprechende GEMA-Regeln (siehe hierzu GEMA-Tarife U-V oder M-V), wonach bei der Höhe der GEMA-Gebühren auch die vom Musikveranstalter erzielten „sonstigen geldwerten Vorteile“ berücksichtigt werden müssen. Dieser Anspruch wurde vor kurzem erneut durch das „Urteil“ der urheberrechtlichen Schiedsstelle bestätigt. Die GEMA hat angekündigt, dass sie zukünftig genau darauf achten wird, ob der Veranstalter für eine Veranstaltung Einnahmen durch Werbung oder Sponsoring erzielt. Geld- als auch Sachzuwendungen zählen zu den geldwerten Vorteilen, soweit sie steuerpflichtige Umsätze i.S. des Umsatzsteuergesetzes darstellen. Sollten zukünftig Sponsorenleistungen für eine Veranstaltung vorliegen, wir die GEMA einen Zuschlag in Höhe von 10% auf die GEMA-Basisgebühren erheben. Der DEHOGA hat mit der GEMA hierzu Klarstellungen vereinbart und wird in Kürze ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren Detailinformationen für Mitglieder herausgeben.

Neuer Tarif für Stadtfeste – massive Steigerungen verhindert

Den Tarif U-St für Stadtfeste und ähnliche Veranstaltungen, die im Freien auf öffentlichen Plätzen stattfinden, wollte die GEMA schon seit mehreren Jahren reformieren. Zusammen mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände konnten sich nun der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine neue, linearisierte Struktur verständigen. Die ursprünglichen Forderungen der GEMA, die erhebliche Steigerungen mit sich gebracht hätten,  konnten erfolgreich abgewehrt werden. Der neue Tarif sieht nunmehr Stufen von je 500qm vor, wobei es im Bereich bis 1.500qm sogar zu Entlastungen von bis zu 27 %, aber auch zu Steigerungen um ca. 10,- bis 35,- Euro kommt. Im Bereich bis 5.000qm liegen die Erhöhungen bei ca. 40,- bis max. 95,- Euro. Über 5.000qm konnte die Erhöhungen auf 3 Jahre gestreckt werden, sodass hier jährliche Erhöhungen von nur ca. 5-6 % auf die Veranstalter zukommen.