Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Wie berichtet, hat das Bundesarbeitsministerium Mitte Juli den Entwurf einer neuen Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV neu) vorgelegt, die die gleichnamige Verordnung vom 18. Dezember 2014 zum 1. August 2015 ersetzen soll.
Der DEHOGA hat in dieser Woche seine schriftliche Stellungnahme an das Bundesarbeitsministerium übermittelt. Mit größeren Änderungen am vorgelegten Verordnungsentwurf ist allerdings nicht mehr zu rechnen. Unsere Mitgliederinformation zur Arbeitszeitdokumentation haben wir deshalb bereits anhand des vorliegenden Textes überarbeitet, damit Sie frühzeitig alle relevanten Änderungen für Ihre Betriebspraxis kennen. Das aktualisierte "Knackpunkt Arbeitszeitdokumentation" können Sie ab sofort – als DEHOGA-Mitglied kostenlos – hier… im DEHOGA Shop herunterladen. Die Änderungen durch die geplante Verordnung haben wir entsprechend hervorgehoben. Weiter werden in der Aktualisierung erste praktische Erfahrungen der Betriebe berücksichtigt, insbesondere zu den Arbeitszeit-Kontrollen durch die Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) als auch in Hinblick auf Ausnahmegenehmigungen für Saisonbetriebe nach § 15 Arbeitszeitgesetz. Sollte es doch noch Änderungen am Verordnungsentwurf geben, werden wir diese natürlich noch in den Text einarbeiten. Wir halten Sie in DEHOGA compact darüber auf dem Laufenden.
Dass nun mit der neuen Verordnung punktuelle Erleichterungen bei der Arbeitszeit-Dokumentation in Kraft treten sollen, kann sicherlich auch als Erfolg der Lobbyarbeit des DEHOGA und des Engagements der Gastronomen und Hoteliers bewertet werden. Sowohl die deutliche Herabsetzung der Verdienstgrenze wie auch die Herausnahme enger Familienangehöriger aus der Dokumentationspflicht gehen originär auf Forderungen des DEHOGA zurück. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der Umsetzung des Mindestlohns weiter erheblichen Verbesserungs- und Entbürokratisierungsbedarf gibt. Das betrifft zum einen die Verordnung selbst, zum anderen aber das Mindestlohngesetz und vor allem natürlich die Notwendigkeit einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Es war zu erwarten, dass die Koalition sich auf untergesetzliche Maßnahmen beschränken würde. Umso wichtiger ist es, dass wir den Druck aufrechterhalten. Wir sind hier natürlich weiter im Gespräch und bitten Sie weiter um Informationen zu Ihren Aktivitäten und Erfahrungen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist die aktuelle öffentliche Positionierung der Spitzenverbände BDA und DIHK in Richtung einer Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz