Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Nach zehn Jahren Nichtraucherschutzgesetz zeigt sich der DEHOGA Hessen zufrieden mit den gesetzlichen Regelungen in Hessen. „Das Nichtraucherschutzgesetz in seiner heutigen Form regelt mit Augenmaß den Gesundheitsschutz in der hessischen Gastronomie und hat nach den verfassungsrechtlich angezeigten Änderungen im Jahr 2009 vor allem für Rechtsfrieden gesorgt“, erklärt DEHOGA Hessen-Hauptgeschäftsführer Julius Wagner zur Gesetzesregelung, die am 1. Oktober 2017 zehn Jahre besteht.
Zum 1. Oktober 2007 ist erstmals in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Die Karlsruher Richter hatten die in Berlin und Baden-Württemberg geltenden Rauchverbote in kleinen Kneipen 2008 in der Folge der durch den DEHOGA unterstützen Verfassungsbeschwerden für verfassungswidrig erklärt. Von diesem Judiz war seinerzeit auch die hessische Regelung betroffen, die keine sachgerechten Ausnahmeregelungen für betroffene Gaststätten enthielt. Dementsprechend war eine Neuregelung der Gesetzeslage in Hessen notwendig geworden. Mit den in 2010 in Kraft getretenen Änderungen des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes wurden die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 30. Juli 2008 konsequent umgesetzt.
„Besonders die kleinen getränkegeprägten Betriebe haben stark unter den Regelungen des damals beschlossenen absoluten Rauchverbots gelitten und mussten erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Es kam zu Betriebsschließungen.“ Getränkegeprägte Einraumgaststätten dürfen seit 2010 unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Segen des Gesetzgebers frei entscheiden, ob sie das Rauchen gestatten oder nicht. Durch diese Ausnahmeregelungen gibt es ein breites Angebot, das den Bedürfnissen unterschiedlicher Gäste gerecht wird. „Es war ein langer und vielfach ideologisch verminter Weg.“, so Wagner weiter.
Dabei habe der Verband der Gastronomen ausschließlich für die Entscheidungs- und schließlich Berufsfreiheit betroffener Kneipiers, Bar- und Discothekenbetreiber gekämpft. „Für uns stand immer fest, dass insbesondere wo gegessen wird, nicht geraucht werden solle. Heute ist dies ganz selbstverständlich, und das ist auch gut so.“, beschreibt Wagner die Wahrnehmung des Verbandes. „Es gab aus unserer Sicht jedoch keine Rechtfertigung dafür, Angebote, die sich explizit an rauchende Gäste richten, wirtschaftlich zu ruinieren.“
Eine ausschlaggebende Ursache für das Kneipensterben sieht Wagner aufgrund der Ausnahmemöglichkeiten derweil nicht mehr im Nichtraucherschutzgesetz: „Die Eckkneipe leidet auch deshalb, weil die soziale Kommunikation immer weniger über den Tresen stattfindet und andere Anforderungen an ein attraktives gastronomisches Angebot gestellt werden", so Wagner. Umso wichtiger sei es seinerzeit gewesen, dass der DEHOGA den betroffenen Gaststättenbetreibern eine wirkmächtige Stimme verlieh: „Es kann nicht Zielsetzung des Gesetzgebers sein, dem Kulturgut ‚Kneipe‘ einen Dolchstoß zu versetzen.“
Der Verband zeigt sich indes zufrieden mit dem geltenden Nichtraucherschutzgesetz. Es herrsche Rechtsfrieden, die Branche habe sich mit den Regelungen arrangiert und Gäste mit ihren unterschiedlichsten Erwartungen und Bedürfnissen - ob Veganer, Flexitarier, Gourmets oder Genussraucher - fänden in Hessen eine immer weiter wachsende gastronomische Vielfalt.