Um eine möglichst hohe Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, setzt sich der Beitrag aus drei Teilen zusammen:
1. Grundbeitrag pro Betriebsstätte
2. Zahl der Beschäftigten (im Jahresdurchschnitt) im Vollzeitäquivalent
3. Zahl der Vermietungseinheiten (Zimmer bzw. Ferienwohnungen)
Der Beitrag ist als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar.
Der Mitgliedsbeitrag für den DEHOGA Hessen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.