Seit vielen Jahren macht sich der DEHOGA für die steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie stark – unabhängig vom Ort des Verzehrs und von der Art der Zubereitung. Konkret geht es um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der klassischen Gastronomie, in der Speisen noch frisch zubereitet und serviert werden.
Die klassische Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv. Auf den gleichen Umsatz kommen sechs Mal mehr Beschäftigte als im Lebensmitteleinzelhandel. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf servierte Speisen haben die Betriebe zudem einen Kalkulationsnachteil von 12 Prozentpunkten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk.
Um keinerlei Missverständnisse aufkommen zu lassen: Der DEHOGA befürwortet den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel ausdrücklich. Dieser gilt in 19 von 28 EU-Staaten. Doch im Sinne eines fairen Steuersystems und der gesellschaftlichen Realitäten ist es höchste Zeit, zubereitete Speisen steuerlich gleich zu behandeln – und zwar unabhängig vom Ort des Verzehrs.
Das Wirtshaussterben auf dem Land sowie das Verschwinden klassischer Restaurants aus den Innenstadtlagen machen deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe dringend einer Stärkung bedarf. Mit 7 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Speisen könnte dies erfolgreich geschehen. Dadurch entstünden Spielräume für Investitionen, für Arbeitsplätze sowie für noch attraktivere Angebote.