Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch den DEHOGA zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit. Die Hotelklassifizierung in Hessen ist für Gäste ein verlässlicher Wegweiser mit Blick auf zu erwartende Standards in der klassifizierten Hotellerie.
Der hessische Landesverband des DEHOGA überprüft bereits seit Jahren die hessische Hotelbranche auf rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung der Hotelsterne. Im Rahmen einer öffentlich gemachten Offensive hatte der Verband bereits in den vergangenen Jahren die Missstände in 164 konkret bekannt gewordenen Fällen unlauterer Sternewerbung angeprangert und gezielt verfolgt.
Die Bilanz – von 164 zu Unrecht mit Sternen werbenden Hotels (davon 86 Betriebe allein in Frankfurt am Main) wurden nach mehrfachen Abmahnungen durch den Verband 40 Betriebe offiziell klassifiziert. Weitere 34 Hotels haben die Werbung mit Sternen eingestellt. Sieben Betriebe wurden mangels Uneinsichtigkeit der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gemeldet, die die Rechtsverfolgung vor Gericht übernahm. Fünf der abgemahnten Betriebe sind zwischenzeitlich geschlossen worden. Die weiteren Verfahren werden aktuell persistent verfolgt.
Der für den DEHOGA Hessen verantwortliche Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Julius Wagner stellt nicht zuletzt mit Blick auf die Reportage im Zweiten Deutschen Fernsehen klar: „Wir beobachten die Hotellandschaft intensiv, auch im Web, und zwar regelmäßig. Wir geben jedem die Gelegenheit zum Mitmachen, am Ende aber fällt eine klare Entscheidung nach den Maßgaben des Wettbewerbsrechts, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband.“
Vielen Hoteliers sei offensichtlich nicht klar, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen in Deutschland wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Die ZDF-Reportage habe hier mit Sicherheit zu einer notwendigen Klarstellung beigetragen.
Zu den Vorwürfen, dass immer noch zu viele Beherbergungsbetriebe nicht gültig klassifiziert seien und dennoch mit Sternen werben hält Wagner fest: „Bei über 2.000 Hotels in Hessen und einer hohen Fluktuation vor allem in den Ballungsgebieten bleibt es eine dauerhafte Herausforderung, stets zügig und konsequent zu reagieren.“ Der Verband sei daher auch froh über Mitteilungen und Meldungen Dritter. Aktuell werde eigens eine Task-Force eingesetzt, um dem Sternemissbrauch noch offensiver zu begegnen.
Zudem habe der DEHOGA Hessen turnusmäßig Dutzende Hotels angeschrieben, deren Klassifizierung ausgelaufen ist. Die zur Durchsetzung der Standards notwendigen Abmahnaktivitäten werde der Verband im Rahmen der Arbeit der Task Force intensivieren. „Dies ist zwingend geboten, um die Sterne für Gäste weiterhin als verlässliche Entscheidungsgrundlage bzw. als Suchkriterium neben den Gästebewertungen der Onlineportale zu platzieren. Darüber hinaus erwarten alle ordentlich klassifizierten Hotels den Werterhalt ihrer eigenen Klassifizierung.“, so Wagner.
Sigrid Walenko
Deutsche Hotelklassifizierung
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