Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Die neue Überbrückungshilfe IV für die Fördermonate Januar bis März 2022 kann ab sofort beantragt werden. Wie bei den Vorgängerhilfen können die Anträge über die Internetplattform über prüfende Dritte gestellt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Anders als zuletzt werden nicht mehr maximal 100, sondern nur noch maximal 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Andererseits gibt es eine wichtige positive Ergänzung: Zu den förderfähigen Hygienemaßnahmen gehören künftig auch Sach- und Personalkosten für die Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen – unabhängig davon, ob diese durch eigenes Personal oder durch die Beauftragung eines Dienstleisters anfallen. Dies hatte der DEHOGA neben anderen Verbesserungen massiv eingefordert. Mehr – wie z.B. die Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses – war gegenwärtig leider nicht zu erreichen.
Die wichtigsten Punkte zur Überbrückungshilfe IV im Überblick:
Mehr Infos zur Überbrückungshilfe IV gibt es in den FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums