Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Die Hessische Landesregierung hat eine neue CoronaVO beschlossen, die seit dem 1.10.2022 bis zunächst den 7. April 2023 gilt.
Die gute Nachricht: An den bisherigen Regelungen ändert sich zunächst nichts. Es gibt also weder eine Masken- noch eine Testpflicht für Gäste in der Gastronomie oder Hotellerie. Auch weitere Einschränkungen (z.B. Abstandspflicht, Personenobergrenzen) wird es zunächst nicht geben! Mit künftigen Änderungen ist erst bei einer Verschärfung der Infektionslage zu rechnen.
Alle Informationen finden Sie auf den Seiten der Hessischen Landesregierung: https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Zusätzlich trat zum 1.10.2022 bundesweit eine neue ArbeitsschutzVO in Kraft, nach der die Betriebe erneut ein betriebliches Hygienekonzept aufstellen müssen. Dazu müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verschiedene Maßnahmen geprüft werden und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen im Hygienekonzept festgelegt und umgesetzt werden.
Die Regelungen zum Arbeitsschutz, die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung sowie Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Corona: Arbeitsschutz, Kurzarbeit, Grundsicherung (Bundesregierung): https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-fuer-arbeitnehmer-in-der-corona-pandemie-1821408
Infektionsschutz am Arbeitsplatz (Bundesregierung): https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-arbeitsschutzverordnung-1744496
Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz (BMAS): https://www.bmas.de/DE/Corona/corona.html
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Die aktuellste Corona-Verordnung sowie die dazu passenden Auslegungshinweise finden Sie auch immer direkt auf der Homepage der hessischen Landesregierung unter www.hessen.de.