Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info[at]dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de
Vom 1. August 2022 an wird es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe geben – und auch sonst bringt die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe, die nach mehr als 22 Jahren auf den Weg gebracht wurde, wichtige inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Unter dieser Website informiert der DEHOGA Bundesverband Ausbildungsbetriebe sowie interessierte Nachwuchskräfte anschaulich und informativ über die neue Ausbildung in der Branche der Gastlichkeit.
Die Ausbildungsinhalte aller gastgewerblichen Berufe sind in einem fünfjährigen Prozess auf Bundesebene modernisiert und an die aktuellen und künftigen Anforderungen angepasst worden.
Die Inhalte der neuen Ausbildungsrahmenpläne finden Interessierte hier.
Wichtig: Für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 abgeschlossen worden sind, gilt Bestandschutz. Sie können also nach den bisher gültigen Rahmenplänen weitergeführt und beendet werden.
Was ändert sich?
Bei der zweijährigen Berufsausbildung, für deren Erhaltung sich der DEHOGA stets eingesetzt hat, gibt’s künftig mehr Möglichkeiten:
Mit den verbesserten Möglichkeiten, Schwerpunkte in der zweijährigen Ausbildung zu setzen, bietet das Gastgewerbe künftig noch attraktivere Chancen für junge Menschen in diesem Bereich. Nach 12 Monaten findet für die Auszubildenden der zweijährigen Berufe eine Zwischenprüfung statt.
Auch künftig bleibt es beim modularen Aufbau der Ausbildung. Erfolgreiche Absolventen der zweijährigen Ausbildung können nach Abschlussprüfung ein drittes Ausbildungsjahr aufsetzen und so – je nach Schwerpunktsetzung – einen Abschluss im dreijährigen Ausbildungsberuf erwerben.
Folgende dreijährige Ausbildungsberufe im Gastgewerbe bleiben in ihren Bezeichnungen unverändert:
Die Ausbildungsinhalte wurden jedoch auch hier modifiziert und modernisiert, z.B. in Bezug auf das Thema Digitalisierung oder auch auf veränderte Ernährungsgewohnheiten.
Umbenannt (und inhaltlich modernisiert) wurden die bisherigen Berufe Restaurantfachmann/-frau und Hotelkaufmann/-frau. Sie heißen künftig
Abschlussprüfung in zwei Teilen
Die zeitliche Gliederung in den Ausbildungsordnungen wird in Zukunft wichtiger, da es künftig bei den dreijährigen Berufen eine gestreckte Abschlussprüfung geben wird. Konkret: Es gibt eine Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2. Der erste Teil findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und bildet gleichzeitig die Abschlussprüfung für die zweijährigen Berufe. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet dann Teil 2 der Abschlussprüfung statt. Das Ergebnis von Teil 1 fließt – anders als bisher die Zwischenprüfung – mit 25 % in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Vorgesehen sind außerdem bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen (Vertiefung vegetarische und vegane Küche sowie Zusatzqualifikation Bar und Wein).
Vieles, aber nicht alles ändert sich durch die Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder: Auch in Zukunft gibt es die gemeinsame Beschulungsmöglichkeit für alle Berufe im ersten Ausbildungsjahr.
Kerstin Junghans
Geschäftsführerin
DEHOGA Frankfurt Rhein-Main
Fon 069/24754543-10
Fax 069/24754543-16